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Italiens Solarmodul-Anreize aus der EU könnten Chinas Widerstand provozieren

D ie Regierung erwägt, Steuervergünstigungen in Höhe von bis zu 35 Prozent der Ausgaben für Photovoltaik-Vorhaben anzubieten, sofern europäische Solarmodule verwendet werden. Aufgrund der spezifischen Modulanforderungen und der begrenzten Steuervorteile prognostizieren Expertent, dass chinesische Hersteller davon nur geringfügig betroffen sind.

Im Mitte März herausgegebenen Amtsblatt des Landes veröffentlichte die italienische Regierung den Nationalen Konjunkturplan (NRRP)2, der neue steuerliche Anreize für den Erwerb von Komponenten für erneuerbare Energieprojekte vorsieht. 

Die steuerlichen Anreize für Photovoltaik können bis zu 35 Prozent der Kosten für Solarmodule ausmachen und gelten für Projekte, die ausschließlich Solarmodule aus der Europäischen Union verwenden. Diese Anreize werden für Projekte gewährt, die Module mit einem Wirkungsgrad von über 21,5 Prozent oder Produkten mit einem Zellwirkungsgrad von mehr als 23,5 Prozent einsetzen. Auch Photovoltaik-Projekte mit Heterojunction- oder Perowskit-Silizium-Tandemmodulen mit einem Wirkungsgrad von über 24 Prozent sind förderfähig.

Experten diskutieren, ob asiatische Hersteller rechtliche Schritte gegen diese Maßnahmen einleiten könnten. Celeste Mellone von der italienischen Anwaltskanzlei Green Horse Advisory betonte den Zusammenhang dieser Maßnahmen mit dem europäischen Green Deal und dem Net Zero Industry Act (NZIA). Sie erklärte, dass diese Maßnahmen darauf abzielen, den europäischen Markt zu unterstützen, ohne chinesische Modulhersteller durch Zölle oder ähnliche Maßnahmen zu beeinträchtigen. Jedoch ergänzte sie ,dass es an europäischen Modulherstellern mangelt, die die Anforderungen erfüllen, wodurch die Auswirkungen voraussichtlich begrenzt sein werden. Deshalb schätzt sie die Wahrscheinlichkeit einer Berufung seitens Chinas gegen diese Anreize als gering.

Emilio Sani von der Anwaltskanzlei Studio Sani Zangrando glaubt, dass eventuelle Klagen gegen das italienische Gesetz in etwa drei Monaten ausgewertet werden könnten. Er betonte jedoch die Notwendigkeit, das italienische Gesetz im größeren europäischen Kontext zu betrachten: „Insbesondere ist die Möglichkeit vorgesehen, in die Auktionsverfahren für Anreize bei 30 Prozent des Auktionsvolumens oder bei mindestens 6 Gigawatt pro Jahr die Verpflichtung einzuführen, einige nichtpreisliche Kriterien zu erfüllen“

Ähnliche Situationen in der Vergangenheit führten nicht zu Konfrontationen. Anna De Luca von der Anwaltskanzlei Macchi di Cellere Gangemi verwies auf einen Präzedenzfall bei der WTO, der sich auf Beschränkungen des Inlandsanteils für europäische Produktionsmodule im 2009 angesetzten Photovoltaik-Förderprogramm Italiens bezog.

China hatte 2012 ein Streitverfahren bei der WTO eingeleitet, aber seitdem gab es keine neuen Entwicklungen in dem Fall.

Ein Sprecher der WTO erklärte, dass es seit 2012 keine neuen Entwicklungen gab, aber bilaterale Treffen zwischen den beteiligten Parteien stattfinden könnten, um die Angelegenheit zu klären.

China hatte 2012 ein Streitverfahren bei der WTO eingeleitet, das sich auf verschiedene Maßnahmen bezog, darunter die Beschränkung des Inlandsanteils, die den erneuerbaren Energiesektor in Bezug auf die Einspeisevergütungsprogramme einiger EU-Mitgliedstaaten, wie Italien und Griechenland, betrifft. Ein Sprecher der WTO erklärte, dass das Verfahren mit einem Antrag auf Konsultationen begann, bei dem beide Seiten aufgefordert wurden, ihre Differenzen zu diskutieren.

Seit diesem Antrag im Jahr 2012 gab es keine neuen Entwicklungen, abgesehen von der Einwilligung der EU, Japan an den Konsultationen zu beteiligen. Es ist unklar, ob und wann derartige Gespräche geführt wurden und welche Ergebnisse erzielt wurden, da sie vertraulich sind. Der Sprecher schlug vor, dass solche Angelegenheiten auch in bilateralen Treffen erörtert werden könnten und nicht ausschließlich Gegenstand internationaler Institutionen sind.

Quelle: www.pv-magazine.de